Fr die Zusatzgefahr siehe 2.0.6.6:
Zusatzgefahren mssen reprsentativ fr die Hauptgefahren der anderen im Gegenstand enthaltenen gefhrlichen Gter sein. Wenn im Gegenstand nur ein gefhrliches Gut vorhanden ist, ist (sind) die eventuell vorhandene(n) Zusatzgefahr(en) diejenige(n), die durch die Zusatzgefahr(en) in Spalte 4 der Gefahrgutliste ausgewiesen ist (sind). Wenn der Gegenstand mehrere gefhrliche Gter enthlt und diese whrend der Befrderung gefhrlich miteinander reagieren knnen, muss jedes gefhrliche Gut getrennt umschlossen sein (siehe 4.1.1.6).

Siehe auch 5.2.2.1.13 Gefahrzettel fr Gegenstnde, die gefhrliche Gter enthalten und die unter den UN-Nummern 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 und 3548 befrdert werden:
.1 Versandstcke, die Gegenstnde enthalten, oder Gegenstnde, die unverpackt befrdert werden, mssen gem 5.2.2.1.2 mit Gefahrzetteln versehen werden, welche die gem 2.0.6 festgestellten Gefahren wiedergeben. Enthlt der Gegenstand eine oder mehrere Lithiumbatterien mit einer Gesamtmenge von hchstens 2 g Lithium bei Lithium-Metall-Batterien und einer Nennenergie in Wattstunden von hchstens 100 Wh bei Lithium-Ionen-Batterien, muss das Versandstck oder der unverpackte Gegenstand mit dem Kennzeichen fr Lithiumbatterien (5.2.1.10.2) versehen sein. Enthlt der Gegenstand eine oder mehrere Lithiumbatterien mit einer Gesamtmenge von mehr als 2 g Lithium bei Lithium-Metall-Batterien und einer Nennenergie in Wattstunden von mehr als 100 Wh bei Lithium-Ionen-Batterien, muss das Versandstck oder der unverpackte Gegenstand mit dem Gefahrzettel fr Lithiumbatterien (5.2.2.2.2 Nr. 9A) versehen sein.

.2 Wenn sichergestellt werden muss, dass Gegenstnde, die flssige gefhrliche Gter enthalten, in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben, mssen, sofern mglich, Ausrichtungspfeile gem den Vorschriften von 5.2.1.7.1 mindestens auf zwei gegenberliegenden senkrechten Seiten des Versandstcks oder des unverpackten Gegenstands angebracht und sichtbar sein, wobei die Pfeile korrekt nach oben zeigen.